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Local Internet Registry (LIR)

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Als Local Internet Registries (LIR) werden lokale Vergabestellen bezeichnet, welche von einer Regional Internet Registry (RIR) Blöcke von IP-Adressen erhalten haben und diese an ihre eigenen Kunden weitergeben. Dabei kann es sich entweder um Endkunden oder weiter (Sub-)Provider handeln. Typischerweise ist ein LIR gleichzeitig ein Internet Service Provider (ISP). Um als LIR anerkannt zu werden, ist eine Akkreditierung bei einem RIR erforderlich.

Sofern LIRs einen ausreichend begründeten Bedarf nachweisen können und diese die technischen und administrativen Grundlagen erfüllen, können sie bei einem RIR die Vergabe eines eigenen IP-Adressblocks beantragen. Die Local Internet Registries danach berechtigt, die ihnen zugeteilten Adressbereich weitestgehend autonom zu verwalten. Die Vergabe der IP-Adressen ist bei den RIRs in der Regel kostenfrei, jedoch an umfangreiche Bedingungen geknüpft. So muss das LIR über jede Vergabe von IP-Adressen genau Buch führen und ist bei der Weitervergabe an Subprovider dafür verantwortlich, dass diese die Nutzer einzelner IP-Adressen jederzeit bestimmen können.

Jede Vergabe einer IP-Adresse muss jederzeit festgestellt werden können. Jeder Nutzer einer IP-Adresse kann über die Whois-Datenbanken der Regional Internet Registries (RIR) recherchiert werden. In der Whois-Datenbank werden jeweils die Nutzer beziehungsweise Provider der Adressblöcke geführt.